Mietbedingungen für Hardware menio GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der menio GmbH (im Folgenden: „menio“) und dem Kunden über die Nutzung der web- und app-basierten Catering-Management-Plattform.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt menio nicht an, es sei denn, menio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung der Leistungen im Dashboard stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde kann sich für eine kostenfreie Testphase registrieren. Durch die Bestätigung der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines zeitlich begrenzten Nutzungsvertrags zu Testzwecken ab. Menio nimmt dieses durch Freischaltung des Accounts an.
(3) Nach Ablauf der Testphase endet der Nutzungsvertrag automatisch. Ein Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nur, wenn der Kunde im Dashboard aktiv eine kostenpflichtige Lizenz bucht. Der Buchungsvorgang stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar, das menio durch Freischaltung der Lizenzen annimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Drittsysteme
(1) Menio stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach der vom Kunden gebuchten Version, wie sie zum Zeitpunkt der Buchung im Dashboard oder der zugehörigen Knowledge-Base beschrieben ist.
(2) Soweit menio Schnittstellen zu Drittsystemen („Partner-Integrationen“) anbietet, gelten diese als fremde Leistungen. Menio übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität oder Verfügbarkeit dieser Drittsysteme. Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters selbst verantwortlich.
§ 4 Verfügbarkeit und Störungsbehebung
(1) Menio strebt eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99,5% im Jahresmittel an.
(2) Ausgenommen sind Verfügbarkeitsminderungen durch geplante Wartungsarbeiten oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Menio liegen (z.B. Internet-Störungen bei Dritten, höhere Gewalt).
(3) Störungen hat der Kunde unverzüglich in Textform zu melden. Bei Totalsausfällen wird menio im Rahmen der Supportzeiten , mit der Entstörung innerhalb von 4 Stunden bei Totalausfällen beginnen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Zahlungsziel sind 14 Tage, rein netto, nach Rechnungslegung.
(3) Bei Verzug ist menio nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(4) Menio ist berechtigt, die monatlichen Preise jährlich zum Ausgleich von Kostensteigerungen (z. B. Personal, Hosting-Infrastruktur) in angemessenem Umfang anzupassen.
§ 6 Haftung
(1) Menio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet menio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von menio.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze.
(2) Soweit menio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (insb. aktuelle Browser, stabile Internetverbindung) sowie für die IT-Sicherheit in seiner Organisation verantwortlich.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt sicher, dass seine Mitarbeiter die Software nur gemäß den vertraglichen Bestimmungen nutzen.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm in die Software eingegebenen Daten und Inhalte allein verantwortlich. Er stellt menio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Menio räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der SaaS-Software ein.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, sofern dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
(3) Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei menio.
§ 11 Änderungen von Leistungen und AGB
(1) Menio behält sich vor, die SaaS-Leistungen zu ändern, sofern dies aus technischen Gründen, zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage erforderlich ist.
(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Menio weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Frist und die Rechtsfolgen des Unterlassens eines Widerspruchs hin.
(3) Bei wesentlichen Änderungen, die die vertraglichen Hauptleistungspflichten einschränken, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich zu behandelnden Informationen des jeweils anderen Vertragspartners geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt für die Laufzeit des Vertrags sowie für zwei Jahre nach dessen Beendigung.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne dass dies auf einem Vertragsbruch beruht, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von menio, Hannover, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Mietbedingungen für Hardware menio GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Kassensystemen, IT-Komponenten und Zubehör (nachfolgend „Geräte“) durch die menio GmbH (nachfolgend „menio“) an Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Sie sind unter https://menio.com/agb/ abrufbar und mit Annahme des Angebots Vertragsbestandteil.
(2) Das Angebot von menio enthält die Geräte und deren Anzahl, den Standort, den Mietpreis und den Mietbeginn. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn menio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen Mietbedingungen vor.
(4) Diese Mietbedingungen regeln ausschließlich die Miete der Geräte. Software- und SaaS-Leistungen von menio werden gesondert vereinbart und gesondert ausgewiesen.
§ 2 Lieferung, Mietbeginn, Gerätekennung
(1) Der im Angebot genannte Mietbeginn (nachfolgend „Angebotstermin“) ist der Termin, zu dem menio die Geräte an den im Angebot genannten Standort liefert. Der Liefer- und Installationsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Der Kunde kann den Mietbeginn durch Mitteilung in Textform um bis zu drei (3) Monate nach dem Angebotstermin verschieben. Die Mitteilung muss menio spätestens 14 Tage vor dem Angebotstermin zugehen. Maßgeblicher Mietbeginn ist der Angebotstermin oder, bei Verschiebung, der verschobene Termin.
(3) Verhindert der Kunde die Lieferung zum maßgeblichen Mietbeginn, etwa durch Nichtannahme der Geräte oder dadurch, dass er die Lieferung nicht ermöglicht, beginnt die Miete spätestens drei (3) Monate nach dem Angebotstermin und menio rechnet ab. Voraussetzung ist, dass menio die Lieferung zu diesem Zeitpunkt anbietet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von menio bleiben unberührt.
(4) Liefert menio die Geräte nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach dem maßgeblichen Mietbeginn, kann der Kunde hinsichtlich der nicht gelieferten Geräte durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, soweit die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen des Absatzes 3.
(5) Die Gerätekennung (z. B. Seriennummer) ergibt sich aus dem Lieferschein. Menio führt je Gerät Mietbeginn und frühesten Endtermin nachvollziehbar und teilt sie dem Kunden auf Anfrage in Textform mit.
§ 3 Mietzeit und Kündigung
(1) Die Miete der Geräte ist unbefristet. Für jedes Gerät gilt eine Mindestmietzeit von achtzehn (18) Monaten ab dem jeweiligen Mietbeginn. Nach Ablauf der Mindestmietzeit beginnt keine neue Mindestmietzeit.
(2) Jede Partei kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) kündigen, erstmals zu dem Quartalsende, zu dem die Mindestmietzeit des betroffenen Geräts abgelaufen ist. Die Kündigung kann bereits während der Mindestmietzeit erklärt werden; sie wirkt dann zum frühesten zulässigen Quartalsende.
(3) Die Kündigung kann den gesamten Vertrag oder einzelne Geräte betreffen. Bei einer Kündigung einzelner Geräte sind diese anhand ihrer Gerätekennung zu bezeichnen; fehlt eine Bezeichnung, gilt die Kündigung für den gesamten Vertrag.
(4) Ist der Kunde Caterer und wird ein Betrieb, in dem Geräte eingesetzt werden, nachweislich geschlossen, bzw. verliert der Kunde den Auftrag, kann der Kunde die Miete der Geräte dieses Betriebs auch innerhalb der Mindestmietzeit mit einer Frist von 14 Tagen zu einem von ihm bestimmten Datum kündigen. Der Kunde weist die Schließung menio mit der Kündigung in Textform nach [z. B. durch Gewerbeabmeldung oder Bestätigung des Auftraggebers].
(5) Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Mietpreise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit das Angebot nichts Abweichendes regelt, berechnet menio die Miete rückwirkend monatlich, für Teilmonate taggenau. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen. Bezieht der Kunde Software-Lizenzen von menio wird der Mietpreis in diese Abrechnung integriert, es gelten die hier vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechend.
§ 5 Nutzung, Standort und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Geräte bestimmungsgemäß und pfleglich und setzt sie am im Angebot genannten Standort ein. Eine Verlegung an einen anderen Standort ist nur mit vorheriger Zustimmung von menio in Textform zulässig.
(2) Die Geräte bleiben Eigentum von menio. Der Kunde darf sie weder untervermieten noch Dritten zur Nutzung überlassen, nicht verändern oder durch Dritte reparieren lassen und keine Kennzeichnungen entfernen. Zugriffe Dritter auf die Geräte, etwa durch Pfändung, zeigt der Kunde menio unverzüglich an.
(3) Der Kunde zeigt Defekte, Beschädigungen und den Verlust von Geräten menio unverzüglich in Textform unter Angabe der Gerätekennung an. Für von ihm zu vertretende Beschädigungen und für den Verlust der Geräte haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Eine Verpflichtung des Kunden zum Abschluss einer Versicherung für die Geräte besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
§ 6 Mängel, Defektaustausch und Service
(1) Menio überlässt dem Kunden die Geräte in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(2) Wird ein Gerät aus Gründen defekt, die der Kunde nicht zu vertreten hat, tauscht menio es durch Lieferung eines funktionsgleichen Ersatzgeräts innerhalb von drei Tagen aus. menio trägt die Kosten für den Hin- und Rücktransport, also für die Lieferung des Ersatzgeräts und die Rücksendung des defekten Geräts. Der Kunde gibt das defekte Gerät nach Erhalt des Ersatzgeräts unverzüglich zurück.
(3) menio wird die Ersatz-Hardware zur Nutzung von menio Software-Anwendungen wie z.B. Kassen- Kitchen-Monitor oder Signage-Systeme „ready-to-use“ anliefern, sodass diese nach einem Login durch den Nutzer einsatzbereit ist.
(3) Das Ersatzgerät tritt an die Stelle des ausgetauschten Geräts. Mietbeginn, Mindestmietzeit und Preis bleiben unverändert; die Gerätekennung des Ersatzgeräts ergibt sich aus dem Lieferschein.
(4) Ist ein Defekt vom Kunden zu vertreten, trägt dieser die Kosten für Reparatur oder Ersatz und für den Transport.
(5) Zusätzlicher Vor-Ort-Service, etwa Installation, Austausch oder Einweisung vor Ort, ist nicht im Mietpreis enthalten. Er wird nur nach gesonderter Beauftragung gegen gesonderte Vergütung erbracht; die Preise einschließlich Fahrtkosten werden vorab vereinbart. Die gesetzlich erforderliche Beseitigung von Mängeln bleibt für den Kunden kostenfrei.
§ 7 Rückgabe bei Vertragsende
(1) Mit Ende der Miete eines Geräts gibt der Kunde dieses vollständig mit dem überlassenen Zubehör in einem Zustand zurück, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Die Geräte sind spätestens eine Woche nach Mietende bei der von menio mitgeteilten Anschrift einzureichen und transportsicher zu verpacken.
(2) Die Kosten der planmäßigen Rücksendung bei Vertragsende trägt die Partei, die den Vertrag kündigt. Kündigt menio aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten.
(3) Gibt der Kunde ein Gerät nicht rechtzeitig zurück, stehen menio die gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB.
§ 8 Haftung
(1) menio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet menio nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Die Rechte des Kunden auf Mängelbeseitigung und Minderung bleiben unberührt.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.
§ 9 Datenschutz und Datenlöschung
(1) Auf den Geräten können Daten des Kunden gespeichert sein. Der Kunde sichert seine Daten vor Rückgabe oder Austausch eines Geräts selbst.
(2) Menio löscht die Daten auf zurückgegebenen oder ausgetauschten Geräten vor einer Wiederverwendung oder Weitergabe der Geräte nach dem Stand der Technik sicher.
(3) Verarbeitet menio im Zusammenhang mit Wartung, Austausch oder Rücknahme der Geräte personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder ergänzen eine bestehende entsprechend. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von menio.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Für Software- und SaaS-Leistungen von menio gelten die dafür gesondert vereinbarten Bedingungen. Für die Miete der Geräte gehen diese Mietbedingungen vor.
(2) Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von menio.
Stand: 29.10.2026