Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | menio GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der menio GmbH (im Folgenden: „menio“) und dem Kunden über die Nutzung der web- und app-basierten Catering-Management-Plattform.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt menio nicht an, es sei denn, menio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Die Darstellung der Leistungen im Dashboard stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde kann sich für eine kostenfreie Testphase registrieren. Durch die Bestätigung der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines zeitlich begrenzten Nutzungsvertrags zu Testzwecken ab. Menio nimmt dieses durch Freischaltung des Accounts an.
(3) Nach Ablauf der Testphase endet der Nutzungsvertrag automatisch. Ein Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nur, wenn der Kunde im Dashboard aktiv eine kostenpflichtige Lizenz bucht. Der Buchungsvorgang stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar, das menio durch Freischaltung der Lizenzen annimmt.

 

§ 3 Leistungsumfang und Drittsysteme

(1) Menio stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach der vom Kunden gebuchten Version, wie sie zum Zeitpunkt der Buchung im Dashboard oder der zugehörigen Knowledge-Base beschrieben ist.
(2) Soweit menio Schnittstellen zu Drittsystemen („Partner-Integrationen“) anbietet, gelten diese als fremde Leistungen. Menio übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität oder Verfügbarkeit dieser Drittsysteme. Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters selbst verantwortlich.

 

§ 4 Verfügbarkeit und Störungsbehebung

(1) Menio strebt eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99,5% im Jahresmittel an.
(2) Ausgenommen sind Verfügbarkeitsminderungen durch geplante Wartungsarbeiten oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Menio liegen (z.B. Internet-Störungen bei Dritten, höhere Gewalt).
(3) Störungen hat der Kunde unverzüglich in Textform zu melden. Bei Totalsausfällen wird menio im Rahmen der Supportzeiten , mit der Entstörung innerhalb von 4 Stunden bei Totalausfällen beginnen.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Zahlungsziel sind 14 Tage, rein netto, nach Rechnungslegung.
(3) Bei Verzug ist menio nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(4) Menio ist berechtigt, die monatlichen Preise jährlich zum Ausgleich von Kostensteigerungen (z. B. Personal, Hosting-Infrastruktur) in angemessenem Umfang anzupassen.

 

§ 6 Haftung

(1) Menio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet menio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von menio.

 

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

 

§ 8 Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze.
(2) Soweit menio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ab.

 

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen (insb. aktuelle Browser, stabile Internetverbindung) sowie für die IT-Sicherheit in seiner Organisation verantwortlich.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er stellt sicher, dass seine Mitarbeiter die Software nur gemäß den vertraglichen Bestimmungen nutzen.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm in die Software eingegebenen Daten und Inhalte allein verantwortlich. Er stellt menio von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.

 

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Menio räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der SaaS-Software ein.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, sofern dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
(3) Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei menio.

 

§ 11 Änderungen von Leistungen und AGB

(1) Menio behält sich vor, die SaaS-Leistungen zu ändern, sofern dies aus technischen Gründen, zur Verbesserung der Sicherheit oder zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage erforderlich ist.
(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Menio weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Frist und die Rechtsfolgen des Unterlassens eines Widerspruchs hin.
(3) Bei wesentlichen Änderungen, die die vertraglichen Hauptleistungspflichten einschränken, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

 

§ 12 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder nach den Umständen als vertraulich zu behandelnden Informationen des jeweils anderen Vertragspartners geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt für die Laufzeit des Vertrags sowie für zwei Jahre nach dessen Beendigung.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne dass dies auf einem Vertragsbruch beruht, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von menio, Hannover, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: 09.07.2026

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